Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
Digitalisierungsplanung.de — Softwarelizenz für Unternehmer
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Weicht der Kunde von dieser Eigenschaft ab, kommt kein Vertrag zustande.
2. Anbieter
Vertragspartner ist Christian Heinrich Hohlfeld, Gerhart-Hauptmann-Weg 5, 78464 Konstanz, Deutschland, E-Mail chris.hohlfeld@gmail.com (nachfolgend Anbieter).
3. Vertragsgegenstand
Der Anbieter räumt dem Kunden gegen Entgelt ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, Digitalisierungsplanung (Prozess-App-Editor und Browser Recorder) im gebuchten Umfang für eigene unternehmerische Zwecke zu nutzen. Es wird keine Eigentumsübertragung an Software geschuldet. Aufnahmeinhalte werden lokal im Browser des Kunden verarbeitet und nicht an Server des Anbieters übertragen. Website-Hosting und Zahlungsabwicklung sind davon unabhängig. Die Nutzung von Editor und Lizenzverwaltung kann ein Benutzerkonto erfordern. Der Browser Recorder zur Aufnahme eines gewählten Ablaufs bleibt ohne Konto nutzbar.
4. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Paket auswählt, die Unternehmer- und AGB-Bestätigung erteilt und die Zahlung über den Zahlungsdienstleister erfolgreich autorisiert, oder wenn der Anbieter ein schriftliches Angebot per E-Mail bestätigt. Der Anbieter kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
5. Pakete, Preise, Zahlung
Es gelten die auf /preise genannten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer: Starter 49,99 € je Benutzer/Monat, Team 199 €/Monat, Unternehmen 499 €/Monat, soweit nicht ein abweichendes schriftliches Angebot gilt. Abrechnung monatlich im Voraus über Stripe. Der Kunde ermächtigt die wiederkehrende Belastung. Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang sperren.
5a. Testzeitraum
Der Anbieter kann neuen Unternehmern einmalig ein zeitlich befristetes, unentgeltliches Nutzungsrecht von 14 Tagen am Editor und an der Lizenzfunktion einräumen (Testzeitraum). Der Testzeitraum beginnt mit Bestätigung der E-Mail-Adresse. Er begründet keine Zahlungspflicht und verlängert sich nicht automatisch in ein entgeltliches Abonnement. Nach Ablauf erlischt das Testrecht, sofern nicht rechtzeitig ein entgeltliches Paket über den Zahlungsdienstleister abgeschlossen wird. Aufnahmeinhalte entstehen auch im Testzeitraum nur lokal beim Kunden. Pro E-Mail-Adresse und Unternehmen wird in der Regel nur ein Testzeitraum gewährt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht; Verträge werden nur mit Unternehmern geschlossen.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich monatlich. Jede Partei kann zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats in Textform (E-Mail genügt) kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung endet das Nutzungsrecht mit Ablauf der bezahlten Periode. Lokal gespeicherte Aufnahmeinhalte liegen in der Sphäre des Kunden.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass er nur Abläufe aufnimmt, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist (eigene Systeme oder wirksame Erlaubnis). Der Kunde ist für personenbezogene Daten Dritter in Aufnahmen selbst verantwortlich. Chrome- bzw. Browser-Berechtigungen erteilt der Kunde in eigener Verantwortung. Der Recorder darf nicht zur Umgehung fremder Sicherheitsmechanismen oder zum Auslesen von Passwortwerten eingesetzt werden; Passwortwerte werden vom Anbieter nicht aufgezeichnet, der Kunde darf das Produkt nicht so missbrauchen, dass Klartextpasswörter entstehen.
8. Verfügbarkeit, Chrome Web Store
Der Dienst wird mit branchenüblicher Sorgfalt bereitgestellt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Die Freigabe der Browsererweiterung im Chrome Web Store liegt nicht in der alleinigen Kontrolle des Anbieters; eine Store-Freigabe oder -Belassung wird nicht garantiert. Sideload nach Anleitung kann als Übergang dienen.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis vom Kunden gezahlten Lizenzentgelte. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die der Kunde aufnimmt oder Dritten zeigt.
10. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung unter /datenschutz. Zahlungsdaten verarbeitet Stripe; Aufnahmeinhalte gehen nicht an den Anbieter.
11. Schluss
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Konstanz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.